• dein Brautkleid hat einen Neupreis von mindestens 1100 €
• dein Brautkleid ist nicht älter als drei Jahre
• dein Brautkleid muss professionell gereinigt worden sein
• dein Brautkleid muss fehlerfrei sein und sollte keine Mängel aufweisen
• dein Brautkleid ist noch in Originallänge oder auf eine Körpergröße ab 1,70 m gekürzt
1. Dein Brautkleid ist zu schade, um noch weitere Jahre im Kleiderschrank zu hängen. Melde dich bei uns und wir verkaufen es an eine andere Braut, die sich ein zweites Mal in dein Kleid verlieben kann.
2. Wir freuen uns, wenn Du uns so viele Informationen zu deinem Brautkleid wie möglich mitteilst. Fülle einfach das untenstehende Formular aus und lade anschließend mehrere Fotos von deinem Brautkleid und weiteren Accessoires hoch. Anhand der Bilder können wir direkt bestimmen, ob dein Kleid vom Stil her in unsere Seconhand Brautmoden Boutique passt.
3. Im Anschluss melden wir uns bei dir, um dir mitzuteilen, ob wir dein Brautkleid mit aufnehmen kann. Auch den Verkaufspreis besprechen wir dann.
4. Wenn wir uns einig werden, schließen wir einen Kommissionsvertrag für neun Monate. In dem Vertrag sind alle Details festgehalten. Dein Brautkleid ist gegen Diebstahl, Einbruch und Feuer versichert. Du kannst uns dein Kleid per Post mit dem Vertrag zuschicken oder es gerne persönlich vorbei bringen.
5. Bei einem erfolgreichen Verkauf innerhalb der neun Monate melden wir uns bei dir. Innerhalb von 30 Tagen erhältst Du deinen Anteil (50%) auf dein Konto überwiesen. Wir erhalten 50% vom Verkaufspreis als Provision für die Vermarktung deines Brautkleides und die Beratung interessierter Kundinnen in unserem Store. Für dich fallen keine weiteren Kosten an.
6. Sollte dein Brautkleid innerhalb der neun Monate nicht verkauft werden, melden wir uns bei dir und wir sprechen über eine Rückgabe oder Verlängerung des Kommissionsvertrages.
• dein Brautkleid hat einen Neupreis von mindestens 1100 €
• dein Brautkleid ist nicht älter als drei Jahre
• dein Brautkleid muss professionell gereinigt worden sein
• dein Brautkleid muss fehlerfrei sein und sollte keine Mängel aufweisen
• dein Brautkleid ist noch in Originallänge oder auf eine Körpergröße ab 1,70 m gekürzt
1. Dein Brautkleid ist zu schade, um noch weitere Jahre im Kleiderschrank zu hängen. Melde dich bei uns und wir verkaufen es an eine andere Braut, die sich ein zweites Mal in dein Kleid verlieben kann.
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